Sonderpädagogische Beratung

und Unterstützung in der allgemeinen Schule

Die Optimierung von Bildungs- und Lernprozessen ist das Ziel aller Maßnahmen. Das schließt auch die Stärkung von Aktivität und Teilhabe des Schulkindes ein, folglich auch sein Verbleib an der jeweiligen Schule.

1) Anonyme Beratung und themenbezogene Beratung:

  • Allgemeine Beratung für einzelne Kollegen oder für das gesamte Kollegium zu einem sonderpädagogischen Thema bzw. betreffende Fragen. Diese kann von der jeweiligen Schulleitung beim SBBZ Johann-Peter-Hebel-Schule formlos per e-mail erbeten werden.
  • Eine individuelle, anonyme fallbezogene Beratung kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

2) Beratung zu einem Einzelfall:
Die individuelle Fallberatung basiert auf dem sonderpädagogischen Fachkonzept der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung als fortlaufender und sich überprüfender Kreislauf.

  • Diagnostik:
    Was kann das Kind, was könnte ihm helfen?
  • kooperativen Förderplanung:
    Was soll, kann, will das Kind lernen?
  • individuelles Unterstützungsangebot:
    Wer setzt welche Maßnahme wann und wie um?
  • Leistungsfeststellung:
    Was kann das Kind?

Konkret bedeutet das:

  • a) Eltern und Lehrer stellen gemeinsam einen Antrag auf Beratung und Unterstützung. Dies kann entweder per mail formlos oder telefonisch an die Schulleitung der Johann-Peter-Hebel-Schule erfolgen.
  • b) Gemeinsam wird mit Eltern, Schüler und Schule eine individuelle Förderplanung auf dem Konstrukt von ILEB entwickelt und evaluiert. Das geschieht in einem kooperativem Beratungs- und Unterstützungsprozess unter Einbezug des
  • Der Beratungsprozess ist zeitlich befristet.

Antrag auf Anspruchsfeststellung:
Nach einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsangebot können die Eltern (bzw. im Einzelfall auch die zuständige Schulleitung der allgemeinen Schule) einen Antrag auf Anspruchsfeststellung beim Staatlichen Schulamt Lörrach stellen.

Der Sonderpädagogische Dienst verfasst dazu ein Gutachten und bespricht dieses mit den Eltern. Dieses Gutachten ist Grundlage für das Schulamt, um zu prüfen, ob ein sonderpädagisches Bildungsangebot gewährt werden kann.

Dieses ist zeitlich befristet und kann an einem SBBZ oder in einem inklusiven Beschulungssetting in der Region eingelöst werden.

Kontakt

Sonderpädagogischer Dienst (SOPÄDIE)
Verbund Wiesental
Roggenbachstr. 11 a
79650 Schopfheim

Frau Martina Cottrell (komm. Leiterin)

sekretariat@hebelschule-schopfheim.de
T 07622.50 70 300
(ausgenommen Schulferien)